Die Blankoverordnung
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Die neue Blankoverordnung in der Physiotherapie: Mehr Eigenverantwortung und Flexibilität
Die Einführung der Blankoverordnung revolutioniert die Physiotherapie: Sie ermöglicht es Therapeutinnen und Therapeuten, eigenständig über wesentliche Aspekte der Behandlung zu entscheiden. Ein innovativer Ansatz, der sowohl Flexibilität als auch Verantwortung mit sich bringt. Im Folgenden ein kompakter Überblick über die Neuerungen.
Was versteht man unter der Blankoverordnung?
Die Blankoverordnung erlaubt es Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, innerhalb eines festgelegten Rahmens selbstständig therapeutische Entscheidungen zu treffen. Dabei gelten folgende Grundprinzipien:
- Keine Zusatzqualifikation erforderlich: Praxen müssen keine weiteren Nachweise erbringen.
- Freiwillige Nutzung: Die Anwendung der Blankoverordnung ist optional.
- Kein Patientenanspruch: Ärztliche Empfehlungen sind Voraussetzung für die Ausstellung.
Wichtige Aspekte der Blankoverordnung
1. Diagnostik und Therapieplanung
Zu Beginn jeder Behandlung steht eine physiotherapeutische Diagnostik, die aus folgenden Schritten besteht:
- Erstellung einer individuellen Funktionsdiagnose,
- Festlegung von spezifischen Therapiezielen,
- Dokumentation und konkrete Therapieplanung.
Ein weiteres Werkzeug ist die Bedarfsdiagnostik. In 15 Minuten können Therapeuten hierbei den Behandlungsverlauf prüfen und bei Bedarf anpassen.
2. Therapeutische Behandlung
Physiotherapeuten erhalten durch die Blankoverordnung die Freiheit, über wichtige Behandlungsparameter selbst zu entscheiden, darunter:
- Frequenz und Dauer der Therapieeinheiten,
- Auswahl der geeigneten Heilmittel.
Es sind maximal zwei vorrangige sowie ein ergänzendes Heilmittel pro Behandlung zulässig. Ausgenommen von der Blankoverordnung sind jedoch D1-Verordnungen und die Manuelle Lymphdrainage (MLD).
3. Anforderungen an die Verordnung
Eine Verordnung muss klar definierte Angaben enthalten, wie etwa die Anzahl der Behandlungseinheiten, die vorgesehenen Heilmittel und die Therapiefrequenz. Sollten Angaben fehlen, können diese nach Absprache mit dem Arzt ergänzt werden.
Vergütung und Zuzahlungen
- Vergütung: Klare Pauschalen, wie z. B. 55,00 € für die Diagnostik und 34,34 € pro Blankoverordnung, gewährleisten eine transparente Abrechnung.
- Zuzahlungen: Patientinnen und Patienten müssen weiterhin Zuzahlungen leisten, auch für die diagnostischen Leistungen.
Qualitätssicherung und Kontrolle
- Dokumentation: Eine sorgfältige Dokumentation ist essenziell, um die Versorgung patientenorientiert und nachvollziehbar zu gestalten.
- Kontrollen durch die Krankenkassen: Bei einem Verdacht auf unnötige Mengenausweitungen können Prüfungen durchgeführt werden.
Fazit
Die Blankoverordnung erweitert den Handlungsspielraum von Physiotherapeuten erheblich. Sie schafft die Grundlage für eine individualisierte und effektive Behandlung, verlangt jedoch zugleich eine sorgfältige Planung und Dokumentation. Für Praxen bietet diese Neuerung die Chance, sich als kompetente Akteure im Gesundheitswesen zu positionieren und ihren Beitrag zur optimierten Versorgung zu leisten.
