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RUBRIK "FORTBILDUNGSPFLICHT"

 

Fortbildungspflicht [FP]

Ab 01.01.2007 werden Fortbildungspunkte vergeben. Die Fortbildungspflicht gilt z. Zt. für Praxisinhaber und leitende Angestellte. Es müssen 60 Punkte in 4 Jahren absolviert werden. Eine Unterrichtseinheit (45 min) entspricht einem Fortbildungspunkt. Fortbildungen, die Punkte erhalten, sind mit [xx FP] gekennzeichnet.

Rechtlicher Hinweis zu den Fortbildungspunkten

Fortbildungspunkte Physiotherapie:

„Die Fortbildungsverpflichtung richtet sich an den zugelassenen Leistungserbringer oder die fachliche Leitung. Es wird ein Punktesystem genutzt. Ein Fortbildungspunkt (FP) entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Min. Die Fortbildungsverpflichtung umfasst 60 FP im Betrachtungszeitraum von 4 Jahren, davon möglichst 15 Punkte jährlich. Eine Übertragung von Fortbildungspunkten auf einen folgenden Betrachtungszeitraum (vgl. Punkt 3.) ist nicht möglich.Ausnahme: Wurden im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 31.07.2021 mehr als 15 FP erworben, sind davon bis zu 15 FP auf den Betrachtungszeitraum ab dem 01.08.2021 anzurechnen.“

Quelle Rahmenvereinbarung GKV 01.08.2021

Fortbildungspunkte Ergotherapie:

Die Rahmenvereinbarungen für Ergotherapeut:innen sind noch in Verhandlung.

Das MFZ hat in diesem Fortbildungsprogramm seine Angebote nach bestem Wissen „bepunktet“. Dies bedeutet lediglich jedoch nur, dass wir eine Anerkennung der Fort- und Weiterbildung in dem ausgewiesenen Umfang für richtig halten. Die alleinige Entscheidungshoheit liegt jedoch bei den Verbänden der Krankenkassen. Daher ist für die definitive Anerkennung der Fortbildungspunkte jegliche Gewährleistung durch das MFZ ausgeschlossen.

27.04.24 13:19:40